SATZUNG
§ 1Name, Sitz
Der Verein führt den Namen Refudocs Freiburg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e. V. Der Sitz des Vereins ist Freiburg
§ 2 Zweck
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
- Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für Migranten und Flüchtlinge, insbesondere die Ermöglichung und Durchführung der medizinischen Versorgung hilfesuchender und bedürftiger Migranten, Flüchtlinge oder Asylbewerbern und deren Angehöriger (§ 52 Absatz 2 AO).
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das Einrichten und das Betreiben von fachübergreifenden medizinischen Versorgungseinrichtungen zur Abwehr oder Linderung von Krankheiten und zur Vorbeugung und / oder Behandlung drohender oder wahrscheinlicher Erkrankungen oder körperlicher und psychischer Leiden. Für die konkrete Umsetzung gibt sich der Verein eine Geschäftsordnung. - Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten außer Aufwandsentschädigungen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und juristische Person werden.
Erwünscht sind vor allem Personen, die dem Vereinszweck in beruflicher oder anderweitig professioneller Hinsicht dienlich sind. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. - Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erloschen).
- Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
§ 4 Vorstand
- Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus mindestens fünf maximal zehn Personen, nämlich dem I. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und den Beisitzern.
- Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem I. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln. Bei Geschäften über 10.000 Euro sind die Unterschriften beider erforderlich.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; jedes Vorstandsmitglied bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
- Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 5 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens III O der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Grunde verlangt.
- Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder in Textform per E-Mail unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
- Versammlungsleiter ist der I . Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 6 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
- Die Auflösung des Vereins muss mit 3/4 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder auf einer ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden. Die Einladung muss durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Medecins Sans Frontieres (MFS) -Ärzte ohne Grenzen Deutsche Sektion e.V. der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
gez. Zahir Nazary, Ingrid Nazary, Arndt Dohmen, Roland Fressle, Franz Geisthövel, Michael Berger, Martin Sieber, Stephan Sigrist, Alim Masumy, Maria Müller, Rainer Hagemann, Thomas Dornacher, Björn Klawitter, Markus Hufnagel.
VORSTAND
1. Vorsitzender
Dr. Roland Fressle
Freiburg
2. Vorsitzender
Dr. Zahir Nazary
Freiburg
Kassenwart
George Jogho
Freiburg
Schriftführer
Dr. Arndt Dohmen
Murg
Beisitzer
Dr. Christiane Guderian, Dr. Bernhard Strohmaier, Dipl. Psych. Ingrid Nazary, Christian Schmitthenner, Prof. Dr. Michael Wirsching
Freiburg
Der 1. und 2. Vorsitzende ist zur alleinigen Vertretung des Vereins berechtigt. Bei Geschäften über 10.000 Euro sind die Unterschriften beider erforderlich.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.
Die Anschrift des Vereins lautet: Refudocs Freiburg e. V., Wirthstraße 7a, 79110 Freiburg
Eingetragen beim Amtsgericht Freiburg, VR-Nr.: 701388.
PROTOKOLL
Am 7. Dezember 2015 um 19.00 Uhr fanden sich in der Mathildenstr. 14, 79104 Freiburg die in der Anwesenheitsliste aufgeführten Personen ein, um über die Gründung des Vereins Refudocs Freiburg zu beschließen. Von den aufgeführten Personen besitzen alle das Stimmrecht.
Herr Zahir Nazary eröffnete die Versammlung. Er begrüßte die Erschienenen und erläuterte den Zweck der Sitzung und Stand der Planung. Herr Nazary erklärte sich bereit, die Versammlungsleitung zu übernehmen und bat Herrn Berger das Protokoll zu führen. Beide wurden von der Versammlung einstimmig durch Zuruf gewählt. Der Versammlungsleiter schlug folgende Tagesordnung vor:
- Erläuterung der Satzung und Abstimmung darüber
- Wahl der Vorstandsfunktionen
- Abstimmung über den Mitgliedsbeitrag
- Organisatorische Schwierigkeiten bei der psychologischen Behandlung von Flüchtlingen und Migranten bezüglich der Bereitstellung und Finanzierungen von Dolmetschern
- Verschiedenes
Die Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.
Top 1
Durch den Versammlungsleiter wurde die Satzung, die den Anwesenden im Entwurf bereits bekannt war, erläutert. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Versammlungsteilnehmer wurden eingearbeitet. Die Endfassung der Satzung, die wesentlicher Bestandteil dieses Protokolls ist, wurde einstimmig beschlossen und von den Anwesenden unterschrieben.
Es wurde einstimmig festgestellt, dass der Verein Refudocs Freiburg gegründet wurde.
Top 2
Als Wahlleiter wurde Herr Dohmen und Herr Berger bestimmt. Sie baten um Vorschläge für die einzelnen Vorstandsfunktionen. Die Vorgeschlagenen erklärten ihre Bereitschaft zur Wahl.
Zum 1. Vorsitzenden wurde einstimmig Dr. Roland Fressle gewählt.
Zum 2. Vorsitzenden wurde einstimmig Dr. Zahir Nazary gewählt.
Zum Kassenwart wurde einstimmig Dr. Björn Klawitter gewählt.
Zum Schriftführer wurde einstimmig Dr. Arnst Dohmen gewählt.
Als Beisitzer wurde einstimmig Dr. Thomas Dornacher gewählt.
Die Wahl eines Kassenprüfer wurde verschoben. Alle Gewählten nahmen die Wahl an. Der Vorsitzende Dr. Fressle übernahm die weitere Versammlungsleitung.
Top 3
Als monatlicher Beitrag wurden null Euro bestimmt.
Top 4
Mit dem als Gast anwesenden Vertreter der Stadt Freiburg wurde die Finanzierung von Dolmetschern erörtert. Die Stadt plane ein gesondertes Budget aufzulegen und die Mittel möglichst unbürokratisch zu vergeben. In der kommenden Besprechung mit den Bürgermeistern solle dies besprochen werden. Mit Herrn Noeske und Frau Roth stehe er in Kontakt über einen ehrenamtlichen Dolmetscherpool.
Top 5
Der Vorstand wird beauftragt die Eintragung in das Vereinsregister anzumelden und die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Freiburg für Körperschaften zu beantragen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Der Vorstand wird ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen,von denen das Amtsgericht die Eintragung in das Vereinsregister oder das Finanzamt für Körperschaften die Anerkennung als gemeinnützig abhängig macht, soweit diese Abände rungen sich nicht auf die Bestimmungen über den Zweck des Vereins, über bei Wahlen und Beschlüssen notwendige Mehrheiten und über den Anfall des Vereinsvermögens bei der Auflösung beziehen.
Die Versammlung schloss um 21.30 Uhr Freiburg, den 7. Dezember 2015
Dr. Fressle, 1. Vorsitzender Dr. Berger, Protokollant
Weitere Unterzeichner: Zahir Nazary, Ingrid Nazary, Arndt Dohmen, Roland Fressle, Michael Berger, Martin Sieber, Stephan Sigrist, Alim Masumy, Maria Müller, Rainer Hagemann, Thomas Dornacher, Björn Klawitter, Markus Hufnagel.
WIR ÜBER UNS
Information über die Tätigkeit des Vereins Refudocs Freiburg e. V.
Durch unvorstellbare Brutalität der Kriegshandlungen in vielen Ländern gehört vor allem die Zivilbevölkerung zu den Leidtragenden. Sogar Krankenhäuser, Schulen und andere Einrichtungen werden dabei gezielt zerstört. So waren in den letzten Jahren mehr als 60 Millionen Menschen weltweit gezwungen, aus ihrer Heimat zu fliehen und in fremden Ländern Schutz zu suchen. Aber auch sonstiger Terror und die Gewalt bestimmter Regierungen nehmen den Menschen neben ihrer wirtschaftlichen Not durch die unerbittlichen Folgen des Klimawandels jede Perspektive für ein Leben in Würde und ohne Hunger. Sie sind die unschuldigen Opfer. So sind 2015 allein in Deutschland über 1 Million Menschen angekommen, die lebensgefährliche Fluchtwege in Kauf genommen haben, um ihr nacktes Leben und das ihrer Familien zu retten und nun bei uns auf Schutz und Hilfe hoffen.
Inzwischen sind in allen Bundesländern und in jedem Landkreis Notunterkünfte entstanden und es liegt an uns, der Zivilgesellschaft, ob es gelingt, diesen Menschen wieder Hoffnung zu geben und die mit der Integration der Flüchtlinge verbundenen Herausforderungen zu meistern.
Bei uns in Freiburg leben inzwischen mehrere tausend Flüchtlinge, die zum großen Teil in Notunterkünften untergebracht sind. Unter anderem auch, weil der nötige Wohnraum fehlt. Sie haben – so sehen es die Gesetze vor – bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Asylantrag nur einen eingeschränkten Zugang zu unserem Gesundheitssystem, der Behandlung nur bei Schmerzen, akuten und bedrohlichen Erkrankungen und die Betreuung von Schwangeren und Kindern vorsieht. Die meisten Flüchtlinge benötigen jedoch mehr als das. Sie leiden auch an ihren inneren Verwundungen, die nicht nur mit schnellen Akuthilfen zu behandeln sind. Aber auch die allgemeinen ärztlichen Behandlungen sind viel aufwändiger als üblich. Hierfür braucht es bspw. Dolmetscher, was die Organisation und Durchführung jedes einzelnen Arztbesuches schwierig und zeitaufwändig macht. Abläufe in den Arztpraxen und Krankenhäusern stoßen dadurch an Belastungsgrenzen, aber auch für die Sozialdienste in den Flüchtlingsunterkünften ist der Organisationsaufwand einer ärztlichen Behandlung immens.
Als ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen und Angehörige anderer Berufsgruppen im Gesundheitswesen möchten wir unseren Beitrag dazu leisten, die Lebensbedingungen der Flüchtlinge in unserer Stadt zu verbessern. Dies vor allem durch die Organisation und Koordination einer von bürokratischen Hürden möglichst unabhängigen medizinischen Versorgungsstruktur.
In Absprache mit der Stadtverwaltung haben wir daher alle bereits vorher bestehenden Initiativen unterschiedlicher Facharztgruppen in einem gemeinnützigen Verein zusammengeführt und deswegen am 7.12.2015 Refudocs e.V. Freiburg gegründet.
Inzwischen bieten wir in allen Notunterkünften der Stadt wöchentlich eine allgemeinärztliche und eine pädiatrische Sprechstunde an, in denen uns zur besseren Verständigung Dolmetscher für verschiedene Sprachen zur Seite stehen.
Für alle darüber hinaus erforderlichen fachärztlichen Behandlungen überweisen wir die Betroffenen an Facharztpraxen in der Stadt oder an Spezialambulanzen in der Universitätsklinik. Die nötigen Termine werden zur Erleichterung und besseren Vermittlung inzwischen von einer ebenfalls durch uns eingerichteten Koordinationsstelle organisiert und an die Sozialdienste der Flüchtlingsunterkünfte zurück gemeldet.
Für die Untersuchungstermine werden von der Stadt die nötigen Dolmetscher ebenfalls zur Verfügung gestellt, die die Patienten zu den Arztterminen begleiten.
Darüber hinaus organisieren die Refudocs-ÄrztInnen regelmäßig Impfaktionen in den Unterkünften, um möglichen Ausbrüchen ansteckender Infektionserkrankungen vorzubeugen. Diese Maßnahmen sind umso wichtiger, weil wegen der räumlichen Enge in den Unterkünften bei Ausbruch entsprechender Erkrankungen eine adäquate Isolierung ansteckender Patienten nicht durchführbar ist.
Wir sind froh und dankbar, dass die Bereitschaft, zu helfen und sich auch ehrenamtlich für die Flüchtlinge zu engagieren, in allen Berufsgruppen des Gesundheitswesens anhaltend groß ist, denn ohne diese engagierten UnterstützerInnen wären all unsere Projekte zum Scheitern verurteilt.
Aufgrund der anhaltenden Hilfsbereitschaft plant Refudocs Freiburg sogar, die Angebote der medizinischen Versorgung auch auf Flüchtlingsunterkünfte benachbarter Gemeinden und Landkreise auszudehnen.